Einsprache betreffend Missachtung eines richterlichen Parkverbots und/oder die geltende Parkordnung:
Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Datum der Uebertretung.
Einsprachen über dieser Frist werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Adressangabe muss dem Halter des Kennzeichens entsprechen.
Einsprachen deren Daten nicht dem Fahrzeughalter entsprechen (Einsprache für jemand anderen tätigen), können nicht berücksichtigt werden.
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