Einsprache

Einsprache

Einsprache betreffend Missachtung eines richterlichen Parkverbots und/oder die geltende Parkordnung:

  • Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage ab Datum der Uebertretung.
  • Einsprachen über dieser Frist werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Die Adressangabe muss dem Halter des Kennzeichens entsprechen.
  • Einsprachen deren Daten nicht dem Fahrzeughalter entsprechen (Einsprache für jemand anderen tätigen), können nicht berücksichtigt werden.
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